NEUE ABITURTERMINE

Das Abitur und die Zentralen Prüfungen 10 werden verschoben und beginnen ab dem 12. Mai 2020. Die Pressemitteilung der Ministerin Yvonne Gebauer finden Sie unter  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200327_Abi-Zeitplan/index.html

NEUE ABITURTERMINE:

Letzer Schultag für die Q2 (Abiturzulassung): Freitag, 08.05.2020

Schriftliche Abiturprüfungen: Dienstag, 12.05.2020 bis Montag, 25.05.2020

Nachschreibetermine: Dienstag, 26.05.2020 bis Dienstag, 09.06.2020

Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach: ab Dienstag, 26.05.2020

Schriftliche Abiturprüfungen an der Maria-Montessori-Gesamtschule:

Dienstag, 12.05.   Biologie, Physik, Chemie (LK und GK)

Mittwoch, 13.05.   Deutsch (LK und GK)

Donnerstag, 14.05.  Pädagogik, Geschichte (LK)

Freitag, 15.05.  Französisch (GK)

Montag, 18.05.  Latein (GK)

Dienstag, 19.05. Englisch (LK und GK)

Mittwoch, 20.05. Spanisch (GK)

Freitag, 22.05.  Mathematik (LK und GK)

Montag, 25.05. Geschichte, Pädagogik, Philosophie, Religion, Kunst (GK)

Die Terminverschiebung in Nordrhein-Westfalen  wurde erleichtert, nachdem sich die Kultusministerkonferenz am 25. März 2020 darauf verständigt hatte, zum jetzigen Zeitpunkt an Prüfungen, insbesondere an schriftlichen Abiturprüfungen, zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres festzuhalten.Dieser Beschluss stellt im Rahmen des Möglichen ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Ländergemeinschaft sicher. Zugleich haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz ihren Beschluss vom 12. März 2020 bestärkt, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden. Das gibt allen Schülerinnen und Schülern, die sich jetzt auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten, die Sicherheit, dass ihre Abschlüsse, inklusive des Abiturs, vollwertige Abschlüsse sein werden. Das ist ein gutes Signal in einer Zeit, die von Verunsicherung geprägt ist.

Im Interesse aller angehenden Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen den Beginn der Abiturprüfungen um drei Wochen zu verschieben. Das heißt: Die ersten Abiturklausuren an den allgemeinbildenden Schulen werden in Nordrhein-Westfalen nicht wie bisher geplant am 21. April 2020, sondern am 12. Mai 2020 geschrieben. Der Haupttermin für die Abiturprüfungsfächer wird damit auf den Zeitraum zwischen Dienstag, dem 12. Mai 2020 und Montag, dem 25. Mai 2020 verschoben. Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020. Derzeit werden die Termine für die einzelnen Fächer und Fächergruppen in diesen Zeitfenstern festgelegt. Mit gesondertem Erlass wird noch in dieser Woche darüber informiert und die Informationen auch im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de veröffentlicht.

Die Terminverschiebung im Abitur führt allerdings dazu, dass auch Freitag, der 22. Mai 2020 – für viele Schulen der „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt – für Prüfungen genutzt werden muss.

Aktuell wird davon ausgegangen,  dass der Unterricht  nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund zurückliegender bzw. aktueller Schulschließungen noch nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise (Vorabiturklausuren) erbringen konnten, diese nun rechtzeitig bis zum Beginn der Abiturprüfungen nachholen können.  Die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA), mit dem die Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden, wird daher für alle Schulen neu auf den 7. Mai 2020 festgelegt. Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020.

Selbstverständlich arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung vorbeugend auch an weiteren Szenarien, falls die Voraussetzungen, von denen jetzt ausgegangen wird, sich nicht einhalten lassen sollten. Leitlinie ist dabei, allen Abiturientinnen und Abiturienten ein vollwertiges, bundesweit anerkanntes Abitur zu ermöglichen.

Auch wenn das Abitur in der öffentlichen Aufmerksamkeit immer einen besonders hohen Stellenwert hat, so ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jährlich an den allgemeinbildenden Schulen ihre Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 und die dabei vorgesehenen zentralen Prüfungen (ZP 10) absolvieren müssen, noch höher. Der  Beginn dieser Zentralen Prüfungen wird um einige Tage auf den 12. Mai 2020 verschoben.  Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien wird der Unterricht vermehrt auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 ausgerichtet.

NEUE TERMINE FÜR DIE ZP 10:

Deutsch: Dienstag, 12.05.2020

Englisch: Donnerstag, 14.05.2020

Mathematik: Dienstag, 19.05.2020

Nachschreibtermine: 22.05. (D); 26.05. (E), 27.05. (M)

Alle anderen Termine für die ZP 10 bleiben unverändert.

Selbstverständlich werden aber auch für den Fall, dass die ZP 10 nicht ab dem 12. Mai 2020 stattfinden können, weil es zuvor keinen ausreichenden Unterricht geben konnte, im MSB alternative Szenarien entwickelt. Auch sie zielen alle darauf, Schülerinnen und Schüler durch die im Rahmen der Corona-Pandemie eingetretene Situation nicht zu benachteiligen und ihre Abschlüsse zu sichern.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Schulschließungen und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls ist in dieser Woche per Erlass an die Schulaufsicht zudem entschieden worden, dass in diesem Schuljahr keine so genannten „Blauen Briefe“ verschickt werden. Grundsätzlich gilt zwar, dass, wenn die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in das jeweils kommende Schuljahr aufgrund von festgestellten Minderleistungen gefährdet ist, eine dementsprechende Benachrichtigung („Blaue Briefe“) erfolgen muss. Mit Rücksicht auf die wegen des derzeit ruhenden Unterrichtsbetriebs möglicherweise eingeschränkten Möglichkeiten entsprechende Verbesserungen zu erreichen, werden in diesem Schuljahr jedoch keine solchen Benachrichtigungen wegen Versetzungsgefährdung versandt. Das bedeutet für den Einzelfall, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach, in dem nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis eine Minderleistung festgestellt worden ist, nicht berücksichtigt werden. Soweit bereits „Blaue Briefe“ versandt wurden, werden diese aus Gründen der Gleichbehandlung durch Erlass für unwirksam erklärt werden.

Davon unberührt ist es natürlich die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, ihre Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu informieren und entsprechend zu beraten, um mögliche Defizite abzubauen.

Letzte Änderung am 27.03.2020 10:11