Maskenpflicht am Sitzplatz

Das Ministerium hat die Maskenpflicht am Sitzplatz nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.
Dadurch ändern sich auch die Quarantänemaßnahmen. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Letzte Änderung am 01.12.2021 17:25